Antworten auf häufige Fragen
Wie können wir Ihnen helfen? Die Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.
Nutzung als Parkplatzbesitzer
Für wen ist Parknotruf geeignet?
Die kostenlosen Dienstleistungen von Parknotruf.de sind für jeden Parkplatzinhaber geeignet, der Probleme mit Falschparkern hat. Ob Sie Eigentümer, Mieter oder Pächter des Parkplatzes sind, wir sind für Sie da. Wir schützen Ihren Privatparkplatz bzw. Ihre Kundenparkplätze vor widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen und entfernen Falschparker schnell und für Sie völlig kostenfrei. Die Kosten der Abschleppung werden von uns an den Falschparker weiter berechnet.
Auf öffentlichen Parkplätzen dürfen wir indes nicht für Sie tätig werden. Wenn dort jemand z.B. ohne Behindertenausweis oder Anwohnerausweis widerrechtlich parkt, sind die Ordnungsbehörden zuständig.
Darf ich fremde Autos abschleppen lassen, die auf meinem Grundstück bzw. Mietparkplatz stehen?
Ja, der Parkplatz steht nur Ihnen zu. Sie haben das Recht, fremde Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Wer unbefugt parkt, begeht eine so genannte „verbotene Eigenmacht“ nach § 858 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), weil er den Besitzer des Parkplatzes „in seinem Besitz stört“. Auch wenn der Stellplatz nur gemietet oder gepachtet ist, gelten Sie als Besitzer und dürfen im Wege der Selbsthilfe das fremde Fahrzeug entfernen lassen, § 859 BGB.
Was kostet mich die Dienstleistung von Parknotruf?
Die Nutzung von Parknotruf ist für Sie zu 100% kostenlos. Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung der Abschleppkosten und der Forderung gegen den Falschparker.
Selbst wenn wir bei dem Falschparker keine Kosten realisieren können, zahlen Sie nichts an uns. Wir handeln auf eigenes Risiko. Sie treten die Ansprüche gegen den Falschparker an uns ab und damit ist die Sache für Sie erledigt.
Wer zahlt die Abschleppkosten?
Parknotruf übernimmt für Sie jegliche Kosten und fordert diese bei dem Falschparker zurück. Dabei fordern wir von dem Falschparker lediglich die ortüblichen Kosten.
Sie haben kein Kostenrisiko.
Der Falschparker ist weggefahren, bevor der Abschlepper kam. Was passiert jetzt?
Die Kosten trägt immer der Falschparker. Sollte dieser vor Eintreffen des Abschleppers wegfahren, wird ihm nach einer Halterabfrage eine Leerfahrt berechnet (i.d.R. 50% der Kosten eines erfolgreichen Abschleppens). Für Sie ist der Service aber weiterhin zu 100% kostenlos.
Ein Falschparker blockiert meine Einfahrt, darf ich Parknotruf dann auch beauftragen?
Wenn die Zufahrt bzw. Ausfahrt zum Grundstück oder zur Garage objektiv durch das Zuparken beeinträchtigt ist, ist ein Abschleppen auch dann gerechtfertigt, wenn der Falschparker in dem Moment „öffentlich“ steht.
Ist man durch die Nutzung der Dienstleistung von Parknotruf dauerhaft vertraglich gebunden?
Nein. Sie gehen keine dauerhafte Vertragsbindung mit uns ein. Sie beauftragen uns in jedem Einzelfall und entscheiden so immer wieder nach eigenem Ermessen, Parknotruf erneut kostenlos zu nutzen.
Hilfe als Falschparker
Ist das Abschleppen überhaupt legal?
Ja, der Parkplatzbesitzer darf Ihr Fahrzeug entfernen lassen, wenn Sie ohne dessen Erlaubnis auf seinem Parkplatz stehen. Juristisch betrachtet ist das nämlich eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht. Dem Parkplatzinhaber steht dann ein Beseitigungsanpruch zu, den er durchsetzt, indem er Ihr Fahrzeug entfernen lässt. Die Kosten für das Entfernen Ihres Fahrzeugs tragen Sie als dessen Halter.
Das ist möglicherweise ärgerlich für Sie, führen Sie sich aber bitte vor Augen, dass es eine immense Rücksichtslosigkeit ist, einen fremden Parkplatz einfach zu blockieren. Der Parkplatzinhaber zahlt regelmäßig eine monatliche Miete für das Recht, den Parkplatz allein zu nutzen und weiß nun nicht, wo er sein Fahrzeug abstellen soll, weil Sie seinen Parkplatz einfach ungefragt besetzen.
Wie erfahre ich den Standort meines Fahrzeugs?
Loggen Sie sich bitte auf der Seite www.parknotruf.de/hilfe unter Eingabe Ihres amtlichen Kennzeichens ein. Dort erfahren Sie, wie Ihnen der Standort Ihres Fahrzeugs mitgeteilt wird, wieviel Sie zu zahlen haben und welche Zahlungsmethoden angeboten werden.
Ist auch der Halter für die Abschleppkosten haftbar?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haften Halter und Falschparker nebeneinander, wenn sie nicht die selbe Person sind. Auch der Halter kann also auf die Abschleppkosten in Anspruch genommen werden.
Störer ist nicht nur derjenige, der das Fahrzeug selbst widerrechtlich abgestellt hat, sondern grundsätzlich auch derjenige, der der Person, welche das Fahrzeug abgestellt hat, das Fahrzeug überlassen hat. Der Bundesgerichtshof sieht die Überlassung des Fahrzeugs an den tatsächlichen Falschparker als ausreichendes Zurechnungskriterium/Haftungskriterium an, vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. März 2016, Az. V ZR 102/15.
Ich kann mit keiner der angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zahlen, was nun?
Sofern Sie online keine Zahlung tätigen können oder wollen, werden wir nach einem Werktag eine Halteranfrage an Ihre Zulassungstelle senden und dann im Laufe mehrer Tage Ihre Adresse erhalten. Wir wenden uns dann postalisch an Sie. Dies verzögert natürlich die Bekanntgabe des Standortes Ihres Fahrzeugs.
Sie können die Sache allerdings beschleunigen, indem Sie uns über das Kontaktformular Ihren Namen und Ihre Anschrift, sowie eine Emailadresse, an die wir den Standort senden können, mitteilen. Sodann können Sie schnellstmöglich die Kosten auf folgendes Konto überweisen:
Kontoinhaber: Parknotruf GmbH
Bank: Förde Sparkasse
IBAN: DE39210501701004147920
BIC: NOLADE21KIE
Geben Sie als Verwendungszweck bitte unbedingt Ihr Autokennzeichen an, da wir die Zahlung sonst nicht zuordnen können. Sobald die Zahlung gebucht ist, teilen wir Ihnen den Standort Ihres Fahrzeugs mit.
Wie berechnen sich die Kosten, die ich nun zahlen muss?
Der Parkplatzinhaber hat uns seinen Erstattungsanspruch gegen Sie abgetreten. Wir berechnen Ihnen die ortsüblichen Kosten, die in der jeweiligen Stadt für das Abschleppen eines Fahrzeugs üblich sind. Bitte beachten Sie, dass diese Kosten von denjenigen abweichen können, die Ihnen die jeweilige Kommune in Rechnung stellt, wenn Sie im öffentlichen Verkehrsraum abgeschleppt werden. Die Kosten für das Abschleppen auf Privatgrundstücken durch private Abschleppunternehmen liegen meist höher. Zudem fallen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen unterschiedliche Zuschläge an.
Wenn Sie sich auf der Seite www.parknotruf.de/hilfe unter Angabe Ihres Kennzeichens einloggen, erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Kosten.
Mein Auto stand aber nur ganz kurz auf dem Privatparkplatz. Dann kann doch eine Abschleppung nicht rechtens sein?
Doch, einen Abschleppauftrag auszulösen, ist rechtens. Der Besitzer oder ggf. Eigentümer des Privatparkplatzes muss keinerlei Wartezeit einhalten, bevor er beauftragt. Er hat nicht die Pflicht, „Detektiv“ zu spielen und den den Falschparker ausfindig zu machen.
Hierzu gibt es auch ein aktuelles Urteil:
Ich weigere mich, die hier geforderten Kosten zu zahlen. Wie geht es weiter?
Die Abschleppkosten sind berechtigt und werden notfalls gerichtlich durchgesetzt, wodurch zusätzliche Kosten entstehen können. Sie haben einen Werktag Zeit, die Kosten über unsere Website zu begleichen. Danach erfolgt eine Halteranfrage bei der Zulassungsstelle, was weitere Kosten verursacht. Wenn Sie die Kosten nicht fristgerecht begleichen, wird der Fall an eine Rechtsanwaltskanzlei übergeben, was erhebliche weitere Kosten nach sich zieht. Bitte begleichen Sie die Forderung umgehend, um weitere Eskalation zu vermeiden.